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Elektronische Rechnungen

Begriffsbestimmung

Seit dem 27.11.2019 sind alle Behörden in Thüringen verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) anzunehmen und zu verarbeiten. Dabei gelten als E-Rechnungen solche, die "in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen" werden sowie "das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht", gemäß § 14 ThürEGovG.

Elektronische Rechnungsübermittlung an den ZVL

Der ZVL nimmt elektronische Rechnungen ausschließlich im Format XRechnung über das Zentrale Rechnungseingangsportal des Bundes entgegen.

Es ist dafür notwendig sich einmalig und kostenlos auf dem Zentralen Rechnungseingangsportal zu registrieren. Dort können Sie die Rechnungsdaten entweder direkt eingeben oder bereits erstellte Rechnungen im Format XRechnung hochladen. Die Daten werden anschließend an den ZVL übermittelt, wenn Sie unsere Leitweg-ID 16502400-0001-42 angeben. Die E-Rechnungen gelten dann als eingereicht und zugestellt.