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Entsorgung von Wildabfällen eingeschränkt

16.12.2025

Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland weist auf den Artikel in der Ostthüringer Zeitung vom 16.12.2025 hin, der sich mit der verpflichtenden Untersuchung von Wildschweinen beschäftigt. 

Entsorgung von Wildabfällen eingeschränkt

Veterinäramt informiert über verpflichtende Untersuchungen für Wildschweine 

Saale-Holzland-Kreis Wie das Landratsamt informiert, sind seit dem 1. Dezember die Tonnen in Oberbodnitz und Schkölen, in denen bisher nicht zum verzehr geeignete Teile von Wildschweinen entsorgt werden konnten (Innereien, Schwarte, Kopf, Läufe, Knochen), geschlossen. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dieses Material kostenlos in den Tonnen am Standort des Zweckverbandes Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL) in Stadtroda, Kirchweg 18, sowie bei der Feuerwehr Jena, Am Anger 28, abzugeben, da diese Entsorgung vom ZVL unterstützt und finanziert wird.

Es bleibe zudem erlaubt, die beim Aufbrechen gesunder Wildschweine anfallenden Reste im Revier zu belassen, sofern keine Risiken bestehen. Auch das Vergraben sei – außer in Wasserschutzgebieten – weiterhin möglich. Besteht allerdings der Verdacht auf eine Krankheit, die auf Menschen oder Tiere übertragbar ist, dürfen Innereien aller Wildtiere im Revier weder verbleiben noch vergraben werden, teilte das Amt weiterhin mit.

Bei der Überwachung der Afrikanischen Schweinepest seien im Zuständigkeitsbereich des ZVL neue Prioritäten gesetzt worden, da das Risiko weiterhin als hoch eingeschätzt wird und die Krankheit in mehreren Bundesländern auftrete. Aus diesem Grund würden seit Anfang des Jahres in bestimmten Revieren entlang der Autobahn A4 und A9 verpflichtende Blutuntersuchungen erlegter Wildschweine durchgeführt, während im übrigen Zuständigkeitsbereich des ZVL weiterhin die freiwilligen Blutuntersuchungen möglich bliebe. Ab 2026 werde die Gebühr für die Trichinenuntersuchung bei Wildschwein wegen gestiegener Kosten auf 13 Euro pro Probe erhöht.

Quelle: OTZ