Aufhebung der Aufstallungspflicht und weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
Der ZVL J-SH widerruft die folgende Allgemeinverfügung:
- Die Allgemeinverfügungen des ZVL J-SH (GZ: TG/523-02-16-2025/V-98/25) vom 05.11.2025 wird gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) vollumfänglich widerrufen.
- Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Aufhebung der Aufstallungspflicht.
Die Allgemeinverfügung kann unter Downloads geöffnet werden.
Aufhebung der Aufstallungspflicht
- Allgemeinverfügung (PDF, 53.91 KB)