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Aufhebung der Aufstallungspflicht und weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest

12.12.2025

Der ZVL J-SH widerruft die folgende Allgemeinverfügung:

  1. Die Allgemeinverfügungen des ZVL J-SH (GZ: TG/523-02-16-2025/V-98/25) vom 05.11.2025 wird gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) vollumfänglich widerrufen.
  2. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

Aufhebung der Aufstallungspflicht.

Die Allgemeinverfügung kann unter Downloads geöffnet werden.

Aufhebung der Aufstallungspflicht