Aufhebung der Aufstallungspflicht und weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
Der ZVL J-SH widerruft die folgenden Allgemeinverfügungen:
- Die Allgemeinverfügungen des ZVL J-SH (GZ: TG/523-22_AI-Ausbruch 2022-V-140/22) vom 08.12.2022 wird gemäß § 49 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) vollumfänglich widerrufen.
- Die Allgemeinverfügungen des ZVL J-SH (GZ: TG/523-22_AI-Ausbruch 2022-V-150/22) vom28.12.2022 wird gemäß § 49 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) vollumfänglich widerrufen.
- Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Aufhebung der Aufstallungspflicht.
Die Allgemeinverfügung kann unter Downloads geöffnet werden.
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